Nachhaltige Altersvorsorge einfach & schnell – wir kümmern uns darum!

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Zahlen Sie auf Ihre Beschäftigten ein — und auf Ihr Unternehmen!Mit Ihrem Engagement für die betriebliche Altersversorgung stärken Sie die Motivation Ihrer Belegschaft — und Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Perfekt für Ihre Arbeitnehmer:innen. Mehrwert für Sie.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat in Deutschland eine lange Tradition. Als zweite Vorsorgesäule trägt die Betriebsrente – neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den privaten Vorsorgemodellen – dazu bei, Versorgungslücken im Alter zu schließen. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber können Sie Ihre Beschäftigten jetzt noch leichter dabei unterstützen. Mit etwas Engagement. Und mit der Verka.

Entdecken Sie die neuen Vorteile der betrieblichen Altersversorgung!Betriebliche Altersvorsorge ist komplex. Wir machen sie Ihnen einfach. Nicht nur auf dieser Seite – sondern im ganz persönlichen Gespräch.

  • Steuerlicher bAV-Förderbetrag (30 % des Arbeitgeberbeitrags) auf neu ­zugesagte oder zusätzlich gewährte ­arbeitgeberfinanzierte Beiträge für Geringverdiener (maximal 2.575 Euro/Bruttogehalt im Monat)
    • Das Unternehmen zahlt jährlich mindestens 240 Euro Beitrag ein. Arbeitgeberbeitrag wird bis höchstens 960 Euro steuerlich gefördert (Förderbetrag 72 bis 288 Euro)
    • Bei bestehenden Zusagen ist die Förder­ung des Erhöhungsbetrags möglich.
    • Förderung wird nicht auf Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 63 EStG angerechnet.
    • Einmalprovisionen sind nicht zulässig – nur laufende Abschlusskosten, wie dies bei unseren Produkten der Fall ist.
  • Rechtlich einwandfreie Gestaltung von aufwandsneutralen Arbeitgeber-Zuschüssen bei der Entgeltumwandlung (siehe Vorteile Arbeitnehmende).
  • Neue Vorteile für Arbeitnehmende erhöhen die Attraktivität der bAV-Angebote des Unternehmens, das die bAV effektiver als Instrument zur Gewinnung und Bindung von Arbeitskräften einsetzen kann.

Attraktives neues FördermodellDie gesetzliche Förderung für Geringverdienende.Unternehmen werden bei der Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdienende staatlich gefördert und sparen noch mehr als bisher!

Geförderter Arbeitgeberbeitrag bei Geringverdiener:innen: Das Unternehmen spart doppelt!
Arbeitgeberbeitrag p.a.960 Euro
steuerlicher Förderbetrag288 Euro
gesparte Körperschaftssteuer (ca. 16%)154 Euro
Effektiver Arbeitgeberbeitrag p.a.518 Euro

Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen


Förderfähig ist ein Jahresbeitrag von mindestens 240 Euro bis maximal 960 Euro (Jährlicher Förderbeitrag beträgt also 72 Euro bis 288 Euro). Die Förderung ist im 1. Dienstverhältnis auch für in Teilzeit und geringfügig Beschäftigte möglich.
Regelung im neuen § 100 EStG seit 1. Januar 2018 gültig (Betriebsrentenstärkungsgesetz).
1. Dienstverhältnis, Einkommen bis monatlich 2.575 Euro brutto. Zahlt das Unternehmen einen Jahresbeitrag, müssen nur einmal jährlich die Voraussetzungen geprüft werden. Besteht bereits seit 2016 eine arbeitgeberfinanzierte bAV, kann der Erhöhungsbeitrag vollständig gefördert werden. Das Versicherungsunternehmen darf keine Einmalprovisionen verlangen, es sind nur laufende Abschlusskosten zulässig – wie bei Verka-Produkten üblich.


Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Seit 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft – mit besseren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen.

Für beide wird die Betriebsrente jetzt noch attraktiver! So erhalten Unternehmen für ihre bAV-Aufwendungen gegenüber gering verdienenden Arbeitnehmer:innen mit einem Bruttoverdienst bis zu 2.575 Euro monatlich jetzt einen bAV-Förderbetrag in Höhe von 30% vom Staat. Der neu geregelte, verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung und Freibeträge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter sorgen für attraktive bAV-Angebote und für positive Resonanz bei Ihren Arbeitnehmer:innen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Sie als Arbeitgeber praktisch kostenneutral.

Die betriebliche Altersvorsorge ist für das Unternehmen praktisch kostenneutral.

 Ohne betriebliche
Altersversorgung
Mit betrieblicher
Altersversorgung
Monatliches Bruttogehalt2.500,00 €2.500,00 €
bAV-Beitrag beschäftigte Person0,00 €100,00 €
bAV-Beitrag Unternehmen0,00 €15,00 €
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 2.500,00 €2.400,00 €
AG-Anteil bAV0,00 €15,00 €
Rentenversicherung 232,50 €223,20 €
Krankenversicherung216,13 €207,48 €
Pflegeversicherung 45,00 €43,20 €
Arbeitslosenversicherung 32,50 €31,20 €
Gesamtkosten Unternehmen3.026,13 €3.020,08 €
Bei einer Entgeltumwandlung mit AN-Beitrag 100,00 € und AG-Beitrag 15,00 € entstehen 6,05 € weniger AG-Aufwand an Lohnnebenkosten.

Vereinfachte Annahmen:
beschäftigte Person, 30 Jahre alt, ledig, ohne Kinder, Steuerklasse I
Entgeltumwandlung von 100 Euro monatlich
Berechnung der Steuern und Sozialabgaben nach aktuellen Regelungen (2026)
Arbeitgeberzuschuss pauschal in Höhe von 15%
seit 1.1.2019 ist der Arbeitgeberzuschuss für neue Verträge verpflichtend

Flexibel und finanzierbar: Balance Flex

Unser Tarif Balance Flex macht betriebliche Altersversorgung individuell gestaltbar und damit noch attraktiver. Der Beitrag ist ganz nach Wunsch wählbar, die Sparbeitragsgarantie lässt sich reduzieren. Damit eröffnen sich Renditechancen: Der Anteil, der nicht für die Sparbeitragsgarantie benötigt wird, kann in Einzelfonds und ETFs angelegt werden –natürlich ganz nach Wahl.

Mehr über Balance Flex


Verka — wenn Vorsorge individuell sein soll.

Jede Vorsorgemaßnahme gestaltet sich anders. Bezüglich der individuellen Ausgestaltung haben Sie und Ihr Unternehmen mit Verka einen erfahrenen, den christlich-ethischen Werten verpflichteten, Partner an Ihrer Seite. Seit unserer Gründung im Jahr 1924 unterstützen wir Unternehmen in allen Belangen der betrieblichen Altersvorsorge. Auch Ihren Arbeitnehmer:innen können wir so passgenaue Vorsorgepakete schnüren.

Mehr über Verka


Gehen Sie mit gutem Beispiel voran — mit uns!Entscheiden Sie sich für eine zukunftsfähige Lösung. Und wählen Sie für Ihre Mitarbeiter:innen Kapitalanlagen – die sich gleich mehrfach lohnen.

Machen Sie den ersten Schritt –
wir kommen Ihnen entgegen.

Mit der Verka haben Sie in allen Belangen der betrieblichen Altersvorsorge einen erfahrenen und christlich-ethischen Werten verpflichteten Partner an Ihrer Seite. Entweder kümmern wir uns direkt vor Ort, telefonisch oder per Mail um Ihre Anliegen. Wir freuen uns auf Ihre Wünsche!

Kontakt zur Verka