nachhaltige Altersvorsorge Entgeltumwandlung

Vorteile der Betriebsrente über eine Pensionskasse

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), also eine Betriebsrente, ist dabei eine besonders günstige Art, die gesetzliche Rente aufzubessern.

Generell gilt: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf eine betriebliche Rente durch Entgeltumwandlung. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber seit 1. Januar 2022 einen Zuschuss zur betrieblichen Rente leisten, sofern er Sozialbeitträge einspart (Ausnahmen gelten bei Tarifverträgen mit anderen Regelungen). Auf welchem Weg diese zusätzliche Rente realisiert wird, ist unterschiedlich. In Deutschland sind für die Bildung der Betriebsrente fünf sogenannte "Durchführungswege" zugelassen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Es gibt für Arbeitgeber fünf Optionen, dem gesetzlich verankertem Anspruch nachzukommen und Betriebsrenten aufzubauen: 

  1. Pensionskasse
  2. Pensionsfonds
  3. Direktversicherung
  4. Unterstützungskasse
  5. Pensionszusage

Welche Form der Altersvorsorge gewählt wird, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Alle fünf Formen weisen sowohl in der Ansparphase wie auch bei der Auszahlung der Betriebsrenten Unterschiede auf. Auch die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung und Sozialversicherung der betrieblichen Rente sind unterschiedlich. Welche Vorteile es hat, eine Pensionskasse für den Aufbau der zusätzlichen Rentenversicherung zu wählen, beleuchten wir in diesem Artikel. 

Bei einer Pensionskasse (wie z.B. der Verka) gibt der Arbeitgeber gegenüber den einzelnen Beschäftigten eine Versorgungszusage durch eine Betriebsrente ab. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für die einzelnen Arbeitnehmer:innen ab. Diese beiden Formen der Betriebsrente können bei einem Jobwechsel beim neuen Arbeitgeber fortgeführt, privat weiter geführt oder beitragsfrei gestellt werden. 

Erfolgt das Sparen fürs Alter über einen Pensionsfonds, gestaltet sich die Fortführung der betrieblichen Altersversorgung im Falle eines Jobwechsels etwas schwieriger. Theoretisch lässt sich das angesparte Kapital für die betriebliche Rente auf das Ver­sorgungs­system des neuen Arbeitgebers übertragen. Oft ist dies aber nicht praktikabel, sodass den Beschäftigten nur zwei Möglichkeiten bleiben: Den Vertrag für die Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen oder ihn privat weiter zu führen. Bei der Auszahlung der Betriebsrente besteht außerdem keine Wahlmöglichkeit, die Rente kann nur in Form von lebenslangen Zahlungen ausbezahlt werden. Eine einmalige Kapitalabfindung wie z.B. bei der Pensionskasse ist bei dieser Form der Altersversorgung nicht möglich. 

Noch komplizierter wird es bei Pensionszusagen oder Unterstützungskassen zum Aufbau einer betrieblichen Rente. Bei Pensionszusagen (auch Direktzusagen genannt) verpflichtet sich der Arbeitgeber selbst, den einzelnen Arbeitnehmer:innen später die zusätzliche Rente auszuzahlen und bildet dafür Rücklagen. Sollten über die Jahre dabei Probleme allerdings auftauchen oder der Arbeitgeber gar insolvent werden und die Rente nicht zahlen können, springt der Pensions-Sicherungsverein ein - jedoch nicht rückwirkend. Dies bedeutet, dass gerade Arbeitnehmer:innen, die im Laufe des Erwerbslebens mehrere Arbeitgeber hatten, frühzeitig vor Renteneintritt recherchieren müssen, ob es den Betrieb, bei dem sie einstmals tätig waren, noch gibt. Vielleicht hat er auch den Namen gewechselt, mit einem anderen Unternehmen fusioniert oder Insolvenz angemeldet. Wichtig ist: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinerseits die ehemaligen Beschäftigten zu informieren. Nur durch eigene Recherche und Klärung vor dem Eintritt in die Rente lässt sich also absichern, dass die betriebliche Rente auch wirklich ausgezahlt wird - entweder vom Betrieb selbst oder durch den Pensions-Sicherungsverein. 

In einer Unterstützungskasse schließen sich mehrere Unternehmen zusammen, um die Verpflichtungen zur Zahlung einer zusätzlichen Rente zu decken. Diese Form der Betriebsrente gewährt keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Unterstützungskassen unterliegen dadurch weder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch der Versicherungsaufsicht. Für den Fall, dass die Unterstützungskasse die Betriebsrente nicht zahlen kann, ist dann doch wieder der einzelne Arbeitgeber in der Pflicht. 

Drei Möglichkeiten, für die Betriebsrente zu sparen

Bei der betrieblichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse (wie der Verka) gibt es drei Möglichkeiten, die Beiträge zu finanzieren: Alleine durch den Arbeitgeber, alleine durch Arbeitnehmer über eine Entgeltumwandlung oder beide zahlen gemeinsam in diese Form der Rentenversicherung ein. 

Keine Steuern und Sozialversicherung auf die Beiträge

Die Beiträge, die in der Ansparphase gezahlt werden, sind steuerfrei. Generell gilt für alle Formen der Altersvorsorge: Sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Ansparphase steuerfrei, dann sind die Leistungen der Betriebsrente im Alter zu versteuern. Allerdings dann meist zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbsphase.

Bis zu gewissen Grenzen sind die Beiträge, die in der Ansparphase geleistet werden, auch sozialversicherungsfrei. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Bis zu 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) können Sie durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung einbringen. Das sind im Jahr 2022 monatlich bis zu 564 Euro. Davon sind bis zu 282 Euro der eingezahlten Beiträge sozialabgabenfrei. Durch unsere grüne Betriebsrente sorgen Sie also nicht nur für sich und die Umwelt vor, sondern sparen auch noch Steuern.

Beispiel: Zahlen Sie von Ihrem Bruttogehalt 100 Euro in die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein, beträgt Ihr Nettoaufwand nur rund 50 Euro, da Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Noch attraktiver wird die Betriebsrente (bAV) durch einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers - der kann weitere 15 Prozent als Zuschuss zu Ihrem bAV-Vertrag beisteuern. Seit 1. Januar 2022 besteht sogar eine Verpflichtung einen Zuschuss zu leisten (außer ein Tarifvertrag enthält abweichende Regelungen). Mehr dazu hier ...

Wahlmöglichkeiten bei der Auszahlung der Betriebsrente

Zum Zeitpunkt des Renteneintritts können Sie zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und einer vollständigen oder anteiligen Kapitalabfindung wählen. Unser Service für die Personen, die ihre Altersvorsorge über die Verka realisiert haben: Ca. 6 Monate vor dem Renteneintritt informieren wir nochmals über die Wahlmöglichkeit, den Anspruch auf betriebliche Rente als Kapitalabfindung oder über monatliche Zahlungen zusätzlich zur gesetzlichen Rente zu verwirklichen. 

Nachhaltige betriebliche Altersvorsorge

Durch die Beiträge für Ihre nachhaltige Betriebsrente sorgen Sie nicht nur für zusätzliches Einkommen zu Ihrer gesetzlichen Rente - Sie investieren auch verantwortungsbewusst. Denn um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, sind alle gefragt. Mit einer nachhaltigen Altersvorsorge über die Verka investieren Sie in nachhaltige Geld- bzw. Kapitalanlagen und unterstützen so Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit. Wir sind und bleiben Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit, auf die Sie sich verlassen können. Denn wir berücksichtigen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gleichermaßen. Unser Prinzip lautet „Sicherheit vor Ertrag“. Deshalb identifizieren wir systematisch auch Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Unser sorgfältiges Risikomanagement sorgt damit für stabile Ergebnisse in einem volatilen Marktumfeld. Mehr zu unserem nachhaltigen Anlageprozess für Betriebsrenten erfahren Sie hier ... 

 

Verka

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