Geldanlage für Frauen für die Rente

Frauen und Rente: Jeder Euro zählt

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Frauen wie Männern immer weniger Gewähr dafür, im Alter einen angemessenen Lebensstandard halten zu können. Die betriebliche Altersvorsorge oder eine private Rente werden daher immer wichtiger, um auch im Alter genug Geld zur Verfügung zu haben, um gut leben zu können. 

Für Frauen, die in der Regel durchschnittlich über niedrigere Einkommen verfügen als Männer und öfter Erwerbsunterbrechungen durch Care-Arbeit haben, ist eine gute Altersvorsorge von besonderer Bedeutung. Leider erfreut sich das Thema "Frauen und Rente" keiner sonderlichen Beliebtheit. Wer will schon in der Blüte seines Lebens ans Alter denken? Männern geht es da ähnlich, nur verdienen sie in der Regel mehr Geld und erwerben damit höhere Rentenansprüche, sodass dies weniger gravierende Auswirkungen hat. Frauen sollten in ihre Überlegungen zur Altersvorsorge mit einbeziehen, dass sich in der Rente der "Gender Pay Gap" zum "Gender Pension Gap" vergrößert - sehr zum Nachteil der Frauen. Zum Vergleich: Der "Gender Pay Gap" lag 2019 in Deutschland bei 19% (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3261/umfrage/gender-pay-gap-in-deutschland/). Der "Gender Pension Gap", die Rentenlücke im Alter, lag 2019 in Deutschland fast doppelt so hoch, nämlich bei 36% https://www.iwd.de/artikel/frauen-haben-bei-der-rente-oft-das-nachsehen-500194/ Wobei die Lücke zwischen Frauen und Männern beim Einkommen im Alter in Westdeutschland größer ist als in Ostdeutschland. So lag 2019 die durchschnittliche Rente bei den Männern bei 1266 Euro, bei den Frauen betrug sie nur 792 Euro. (monatlicher-zahlbetrag-der-altersrenten-in-deutschland-nach-geschlecht)

Die optimale Altersvorsorge hat drei Säulen:

  1. Basisversorgung (gesetzliche Rente, Rürup- oder Basis-Rente, berufsständische Versorgungswerke) 
  2. Betriebliche Altersvorsorge oder Riester-Rente
  3. Private Rentenversicherung, kapitalbildende Rentenversicherung oder Fondssparpläne

 

10 Tipps für Frauen zum Thema Altersvorsorge

  1. Augen auf bei der Berufswahl: Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten – sogenannte Frauenberufe - werden in der Regel schlechter bezahlt als Berufe, denen mehrheitlich Männer nachgehen. Wer weniger verdient, erwirbt geringere Rentenansprüche und hat weniger Möglichkeiten, Geld fürs Alter zu sparen. Daher empfiehlt es sich, bei der Berufswahl neben den Kriterien "Interesse" und "Talent" auch das Gehaltsniveau in Betracht zu ziehen. Nicht nur in diesem Zusammenhang kann es sich im Verlauf eines Erwerbslebens auch lohnen, einen Quereinstieg anzugehen. 
  2. Bei Gehaltsverhandlungen sollten gerade Frauen im Kopf behalten, dass es nicht nur darum geht, mit dem Gehalt in der Gegenwart auszukommen, sondern auch, ob sie genug Geld verdienen, um eine ausreichende Altersversorgung aufzubauen. Nicht nur, um durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sondern auch, um mit einer privaten Geldanlage zusätzlich vorsorgen zu können.
  3. Lebenslanges Lernen schützt vor Arbeitslosigkeit und ermöglicht den beruflichen Aufstieg und damit eine bessere Bezahlung. So lassen sich Lücken in der Erwerbsbiografie und damit geringe oder fehlende Rentenbeiträge vermeiden. Zudem bietet ein höheres Einkommen mehr Möglichkeiten zur Vorsorge und Geldanlage fürs Alter.
  4. Minijobs sollten möglichst gemieden oder zumindest die Eigenbeiträge in die gesetzliche Rente bezahlt und auf eine Befreiung davon verzichtet werden. Denn damit erwirbt man einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie auf Reha-Leistungen der Rentenversicherung und sammelt Wartezeitmonate für die spätere Rente. Außerdem entsteht automatisch auch ein Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge. Die Summe, die zur Entgeltumwandlung verwendet wird, wird bis  max. 242 Euro pro Monat nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet (siehe in Punkt 5). Alle Infos zu Minijobs und Rente: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeitraege-bei-minijobs-bringen-vorteile.html 
  5. Den Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge nutzen. Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer:innen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Auf die Möglichkeiten der Ausgestaltung dieser Vorsorge gehen wir unten im Detail ein. 
  6. In Teilzeit arbeiten heißt auch: Niedrigere Rentenansprüche erwerben. Dies gilt, solange die Vollzeitarbeit noch das Maß aller Dinge ist. Wenn sich Frauen für Teilzeitarbeit entscheiden (wofür es gute Gründe gibt) dann möglichst für eine "vollzeitnahe Teilzeit". Entsteht der Wunsch nach Teilzeit, weil in der Familie Kinder zu betreuen sind und sind zwei Elternteile vorhanden, dann empfiehlt sich, dass beide ihre Arbeitszeit um eine ähnliche Stundenzahl reduzieren. Auch wenn das in der Gegenwart Einbußen beim Familieneinkommen bedeutet. Denn auf lange Sicht bietet nur eine möglichst kurze Erwerbsunterbrechung und eine möglichst geringe Stundenreduzierung die Gewähr dafür, langfristig Aufstiegschancen wahrnehmen zu können und damit das Einkommen entsprechend zu steigern. Das gilt für Frauen wie für Männer. 
  7. Erziehungs- und Pflegezeiten gerecht aufteilen, damit die Erwerbspausen nicht einseitig nur auf das Konto einer Person gehen.  
  8. In Pausen von der Erwerbsarbeit, die für die Betreuung der Kinder eingelegt werden, die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge weiterzahlen - gerechterweise vom Gehalt des Elternteils, der weiter der Erwerbsarbeit nachgeht.
  9. Verheiratete sollten prüfen, ob sie – aufs ganze Leben gesehen – nicht mit der Steuerklasse IV/IV besser fahren. Denn die Wahl der Steuerklasse wirkt sich indirekt auf die Rente aus. Wer sich für Steuerklasse V entscheidet, verdient automatisch weniger und reduziert damit auch seinen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rente. 
  10. Am Ende des Erwerbslebens sollten Verheiratete prüfen, ob ein Rentensplitting Vorteile bietet: "Das Rentensplitting kann sich vor allem für eine überlebende Partnerin oder einen überlebenden Partner lohnen, die oder der während der Zeit der Ehe oder der Partnerschaft weniger Rentenanwartschaften ansammeln konnte. Sie profitieren, weil sie durch das Rentensplitting einen höheren Rentenanspruch erhalten, der auch bei einer Wiederheirat bestehen bleibt."  https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Rentensplitting/rentensplitting_node.html?https=1

Die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule 

Alle rentenversicherungspflichtig Beschäftigten haben seit 2002 Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist die betriebliche Altersvorsorge auch für Arbeitnehmer:innen mit geringerem Einkommen (Geringverdiener) attraktiv geworden. Neben der Verpflichtung der Arbeitgeber, eingesparte Sozialbeiträge als Zuschuss in den Vertrag einzuzahlen, hat der Staat die Betriebsrente im Alter zusätzlich abgesichert. Durch großzügige Freibeträge bleibt die Betriebsrente auch bei Bezug von Grundsicherung (Sozialhilfe) bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei. 

Grundsätzlich funktioniert die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung so: Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen, wodurch Arbeitnehmer:innen Steuern und Sozialabgaben sparen. Der Kapitalaufbau erfolgt also steuerfrei. Die ausgezahlten Beträge werden erst später zu einem meist deutlich niedrigeren Satz versteuert. Zusätzlich profitieren Arbeitnehmer:innen bereits in der Ansparphase von den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschüssen des Unternehmens. Manche Unternehmen leisten darüber hinaus weitere freiwillige Beiträge zur Unterstützung der Altersvorsorge. Beschäftigte dürfen ihren Vertrag bei einem Unternehmenswechsel mitnehmen und bei ihrem neuen Arbeitgeber weiterführen oder aus eigenen Mitteln privat finanzieren. Zudem haben gibt es flexible Möglichkeiten, Hinterbliebene mit abzusichern.

Wichtig zu wissen: Der Nettoaufwand ist bei der Betriebsrente geringer als bei einer privaten AltersvorsorgeZur privaten Altersvorsorge gehören zum Beispiel "Riester"-Verträge, Basisrenten-Verträge oder andere private Rentenversicherungen. Hier bezahlen die Arbeitnehmer:innen die Beiträge aus ihrem Nettoeinkommen. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung werden hingegen vom Bruttogehalt abgezogen. Beispiel: Setzen Sie 100 Euro von Ihrem Bruttogehalt für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein, beträgt Ihr Nettoaufwand hierfür nur rund 50 Euro, da Sie Steuern und Sozialabgaben sparen! Noch attraktiver wird die Betriebsrente (bAV) durch den Arbeitgeberzuschuss: Ihre Firma kann weitere 15% zu Ihrem bAV-Vertrag beisteuern. Bis zu 8 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) können Sie durch Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung einbringen. Das sind im Jahr 2021 monatlich bis zu 568 Euro. Davon sind bis zu 284 Euro der eingezahlten Beiträge sozialabgabenfrei.

Nachhaltig ausgestaltet macht betriebliche Altersvorsorge besonders viel Sinn. 

Bei der Verka werden diese Beiträge nachhaltig und damit besonders verantwortungsbewusst angelegt. Wir haben uns aus Überzeugung auf nachhaltige Geldanlagen spezialisiert und berücksichtigen bei allen Investmententscheidungen konsequent Nachhaltigkeitsaspekte. Mit positiven Auswirkungen auf die langfristige Rendite - da wir im Interesse unserer Kundinnen und Kunden nachhaltiger wirtschaften und bewusster mit Risiken umgehen, erhöhen wir damit auch die Chancen auf Gewinn. 

Eine Übersicht zu unserer nachhaltigen Anlagestrategie und unserem Engagement für Nachhaltigkeit generell finden Sie hier: https://www.verka.de/verka/nachhaltigkeit/

Flexibel und nachhaltig: Balance Flex. 

Mit unserem neuen fondsgebundenen Tarif Balance Flex können Sie Ihre grüne Altersvorsorge ganz nach ihren Wünschen gestalten. Dazu können Sie aus einer Reihe von grünen Fonds mit unterschiedlichen nachhaltigen Schwerpunkten und ETFs auswählen. So können können Sie selbst bestimmen, welche Beträge in welche Fonds investiert werden.
Zur Wahl stehen beispielsweise klimaneutrale Anlagen, um den Klimawandel zu stoppen. Dazu werden mit den eingezahlten Beiträgen z.B. klimaneutrales Bauen, energetische Sanierungen oder die Aufforstung von Wäldern finanziert. Sie können auch nachhaltige Kapitalanlagen wählen, die in digitale Infrastruktur, den Ausbau von Kitas und Schulen oder den Aufbau von Krankenhäusern und Pflegeheimen investieren. Wichtig ist: Nur die Unternehmen werden in das Anlage-Portfolio der Verka aufgenommen, die alle Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Mit Balance Flex können Sie ihr Geld sicherheitsorientiert, ausgewogen und chancenorientiert anlegen - je nach der Risikoklasse, die sie wählen. 

Mehr Informationen zu den Möglichkeiten, die Ihnen Balance Flex bietet, finden Sie hier: https://www.verka.de/produkte-und-angebote/betriebliche-altersvorsorge/balance-flex/

 

 

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