betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmer Verka

Ersparnis beim Soli für die betriebliche Altersvorsorge nutzen

Eine der größten Steuersenkungen der letzten Jahrzehnte sorgt seit Januar 2021 bei mehr als 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahler:innen, die bislang den Solidaritätszuschlag gezahlt haben, für eine vollständige Befreiung. Für fast alle Arbeitnehmer:innen ist deshalb ab sofort „mehr drin“. Das lässt sich für die Altersversorgung sinnvoll nutzen und mit einem Zuschuss vom Arbeitgeber wird diese neue Möglichkeit noch interessanter. 

 

Beispiel für die betriebliche Altersversorgung mit Zuschuss vom Arbeitgeber

Wie attraktiv die betriebliche Altersvorsorge aufgrund der staatlichen Förderung und unter Einbeziehung des freigewordenen Solidaritätszuschlags ist, zeigen wir Ihnen am Beispiel einer Entgeltumwandlung zum Aufbau einer Betriebsrente:  

Der 30-jährige Max Mustermann erzielt monatlich ein Brutto-Einkommen von 3.000 Euro. Als lediger Arbeitnehmer fällt er in die Lohnsteuerklasse I und ist gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags zahlt Max Mustermann seit Januar 2021 monatlich 22,28 Euro weniger Einkommenssteuer. Diese Ersparnis investiert er in seine betriebliche Altersvorsorge, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter zu sparen. (Der konkrete Umfang der Ersparnis hängt im Wesentlichen von der individuellen Einkommenshöhe und der Steuerklasse ab. Die Eckdaten für dieses Beispiel sind: Kassenindividueller Zusatzbeitrag 1,30 % / Laufzeit: 37 Lebensjahre = 01.04.2058)

Der Arbeitnehmer kann sogar ohne Mehraufwand noch mehr in seine Betriebsrente investieren: Zusätzlich zum Soli-Vorteil von 22,28 Euro spart er (durch die staatliche Förderung der bAV) 10,08 Euro bei der Einkommenssteuer und 8,16 Euro bei den Sozialabgaben. Beide Summen investiert er zusätzlich in seine betriebliche Altersvorsorge. Zudem erhält er auf diesen Gesamtsparbeitrag für seine Betriebsrente noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber von 15 Prozent, also in Höhe von 6,08 Euro. Unterm Strich kann Max Mustermann so 46,60 Euro in seine betriebliche Altersvorsorge investieren, also mehr als doppelt so viel fürs Alter ansparen, wie er durch den Wegfall des Solidaritätszuschlags einspart. Dabei entstehen dem Arbeitnehmer durch diese Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge keine finanzielle Belastung. 

Sie können also durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages mit dem freigewordenen Ersparnisbeitrag direkt mehr in Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) investieren und so ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand potenziell mehr Rendite für Ihre bAV realisieren. Dies gilt für neue Verträge und auch für unser spezielles Produkt Balance Flex für Ihre Altersversorgung. 

 

Betriebliche Altersvorsorge mit Balance Flex – individuell und flexibel. 

Mit den richtigen bAV-Produkten erschließen sich interessante Gestaltungsspielräume. Mit unserem Produkt Balance Flex können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge ganz nach Ihren individuellen Wünschen gestalten. Sie investieren dabei in Fonds und können selbst bestimmen, welche Beiträge Sie in welchen Fonds und ETFs für ihre Altersversorgung anlegen. Damit profitieren Sie für Ihren Vermögensaufbau als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gleich von mehreren starken Renditevorteilen: Bei einem monatlich gezahlten bAV-Gesamtbeitrag von 46,60 Euro (darin enthalten der Netto-Eigenbetrag von 22,28 Euro) ergibt sich bereits ohne Berücksichtigung des aufgebauten Fondsvermögens eine garantierte Kapitalabfindung in Höhe von 18.943,65 Euro - und damit eine sehr interessante Beitragsrendite (berechnet auf den Netto-Eigenbetrag 22,28 Euro) vor Steuern von 3,23 Prozent.

Unter Berücksichtigung einer angestrebten Überschussbeteiligung (1,75 Prozent p.a.) und Fondsrendite (3,0 Prozent p.a.) zeigen sich die tatsächlichen Chancen*, die wir Ihnen mit diesem bAV-Produkt für Ihre Betriebsrente eröffnen. 

Prognostizierte Kapitalabfindung      

27.744,93 Euro

Nettoaufwand Arbeitnehmer/in       

9.914,60 Euro      

Beitragsrendite Netto-Eigenbetrag Arbeitnehmer vor Steuern

4,95 Prozent

Übrigens: Bei vorübergehenden Kursrückgängen am Kapitalmarkt kann der Erwerb neuer Fondsanteile aus Ihren Beiträgen zu günstigeren Kursen erfolgen, wodurch Sie langfristig einen zusätzlichen Renditevorteil erzielen können.

Wenn Sie bereit einen Vertrag für unser Produkt Balance Flex haben und so für ihre Rente sparen, können Sie ihre bisherigen monatlichen Beiträge um den gesparten Solidaritätszuschlag erhöhen und damit kostenneutral mehr für ihre Altersversorgung tun. Unsere Kollegen Rainer Hilf (Tel. 030 897907-359 oder rainer.hilf@verka.de) und Marco Meißner (Tel. 030 897907-355, marco.meissner@verka.de) informieren Sie gern detailliert darüber, wie Sie mit Balance Flex Ihre Altersversorgung nachhaltig gestalten können.

* Die konkrete Entwicklung der Fonds hängt maßgeblich von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Die ausgewiesene Wertentwicklung der betrieblichen Altersversorgung basiert auf einer hypothetischen, jährlich konstanten Renditeannahme. Aus diesen Gründen kann die tatsächliche Wertentwicklung sowohl ins Positive als auch ins Negative abweichen. Alle Berechnungen basieren auf der Steuer- und Sozialversicherungsgesetzgebung des Jahres 2021. Abweichende Steuerberechnungen können sich für Steuerpflichtige ergeben, die das 64. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zuschuss des Arbeitgebers zur bAV in Höhe von 15% ist berücksichtigt. Im Übrigen wird für die Richtigkeit der Berechnungen und die Darstellung der Ersparnis keine Garantie übernommen.

 

Was unsere Produkte zur betrieblichen Altersversorgung von anderen Angeboten unterscheidet

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Verka sorgen Sie nachhaltig rentabel vor und bessern Ihre gesetzliche Rente auf. Wir investieren für Sie in nachhaltige Kapitalanlagen und damit ökologisch und ethisch korrekt. So unterstützen Sie soziale, ökologische und umweltbewusste Projekte und Unternehmen. Mehr zu unseren Anlagegrundsätzen erfahren Sie hier

 

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge überhaupt? 

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung sollte fester Bestandteil Ihrer nachhaltigen Vorsorgeplanung sein, um für die Rente zu sparen. Die Vorteile der betrieblichen Rente liegen darin, dass Sie in Ihrer Vorsorge vom Arbeitgeber unterstützt werden und zudem staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) macht die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver. Zum einen sind die Arbeitgeber jetzt verpflichtet, durch die Entgeltumwandlung eingesparte Sozialbeiträge als Zuschuss in den Vertrag einzuzahlen, zum anderen sichern gesetzliche Regelungen die Betriebsrente im Alter zusätzlich ab. Großzügige Freibeträge machen es möglich, dass – auch wenn im Alter Grundsicherung (Sozialhilfe) bezogen wird – die Betriebsrente bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei bleibt. Damit lohnt sich diese Form der zusätzlichen Rente jetzt auch für Arbeitnehmer:innen mit geringerem Einkommen (Geringverdiener). 

 

Verka

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