Alle Arbeitnehmer:innen, die in der deutschen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung. Sie können also mit einer Betriebsrente zusätzlich für ihr Alter vorsorgen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts für die betriebliche Altersversorgung genutzt und trägt als zweite Vorsorgesäule – neben gesetzlicher Rente und privaten Vorsorgemodellen – dazu bei, in der Rente Versorgungslücken zu vermeiden. Diese Betriebsrente wird als klassische oder fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung über den Arbeitgeber abgeschlossen. Immer mehr Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber sind daran interessiert, die betriebliche Altersversorgung durch eine explizit nachhaltige Kapitalanlage aufzubauen.
Grundsätzliche Informationen zur Entgeltumwandlung
Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) werden durch Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt bezahlt. Das lohnt sich für Beschäftigte und Arbeitgeber und unterscheidet die betriebliche Altersvorsorge von der privaten Rentenversicherung. Bei der bAV sparen die Arbeitnehmer:innen durch diese Entgeltumwandlung in der Ansparphase Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Auch der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, die er als Zuschuss an die Arbeitnehmer:innen weitergibt. Darüber hinaus leisten viele Unternehmen zusätzlich freiwillige Beiträge. Dadurch, dass die Beiträge zur bAV durch die Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt erbracht werden, können Beschäftigte im Rahmen einer Betriebsrente bei geringerer Belastung deutlich mehr Geld für das Alter zurücklegen. Aus diesen Beiträgen werden dann die Rentenleistungen finanziert. Nach dem Eintritt in die Rente profitieren die Arbeitnehmer:innen in der Regel von einem deutlich niedrigeren Steuersatz.
Bei einem Unternehmenswechsel können Arbeitnehmer:innen ihren Vertrag mitnehmen und beim neuen Arbeitgeber weiterführen oder den Vertrag aus eigenen Mitteln privat finanzieren. Zudem haben Arbeitnehmer:innen flexible Möglichkeiten, ihre Hinterbliebenen mit abzusichern.
So wird die Betriebsrente nachhaltig
Die gezahlten Beiträge für die betriebliche Rente investieren wir bei der Verka ökologisch und ethisch korrekt in nachhaltige Kapitalanlagen. Damit unterstützen Sie ökologische und umweltbewusste Projekte und Unternehmen und sorgen damit guten Gewissens für die Rente vor. Denn Nachhaltigkeit ist für uns bei der Verka mehr als ein hehrer Anspruch: Sie ist für uns ein klares Anlageprinzip, das gleichwertig neben den klassischen Prinzipien Sicherheit, Rentabilität und Liquidität steht. Langfristig erwarten wir dadurch gegenüber konventionellen Kapitalanlagen sogar Renditevorteile – eine Einschätzung, die unabhängige Studien stützen. Im Interesse unserer Kundinnen und Kunden gehen wir bewusster mit Risiken um und wirtschaften nachhaltiger. Wir berücksichtigen konsequent die ESG-Kriterien, vermeiden mit unseren Ausschlusskriterien nicht nachhaltige Investitionen und konzentrieren uns mit Positivkriterien und Themeninvestments auf besonders nachhaltige Unternehmen und Staaten.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz lässt sich damit auch in der Altersvorsorge umsetzen. Als Verka sorgen wir dafür – sowohl beim Umgang mit den Kapitalanlagen unserer Versicherten als auch in unserer gesamten Unternehmenskultur. Damit ist Ihr Geld mit gutem Gewissen und staatlicher Förderung nachhaltig angelegt.
Möglichkeiten der Entgeltumwandlung
Für die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge lässt sich nicht nur ein Teil des regelmäßigen Gehaltes nutzen. Auch vermögenswirksame Leistungen und Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) lassen sich in Beiträge umwandeln. Bis zu einer Höhe von 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) können durch Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden. Im Jahr 2021 entspricht dies max. 568 Euro im Monat, durch die staatliche Förderung sind dazu bis zu 284 Euro frei von Sozialabgaben. Die gezahlten Beiträge unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht, bleiben also steuerfrei. Steuern fallen erst im Rentenalter an, was in der Regel deutlich günstiger ist. Dann wird auf die monatliche Rente bzw. einmalige Kapitalauszahlung Steuer fällig - zu einem meist deutlich niedrigeren Steuersatz. Bei der privaten Altersvorsorge (Riester, Basisrenten oder andere private Rentenversicherungen) werden die Beiträge von den Beschäftigten aus dem Nettoeinkommen gezahlt, also nach Abzug von Steuer und Sozialabgaben. Der Nettoaufwand für diese Formen der Altersversorgung ist damit höher als bei der betrieblichen Altersvorsorge, bei der durch die Entgeltumwandlung die Beiträge frei von Sozialabgaben und steuerfrei sind.
Durch das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver geworden. Damit wurde die Förderung ausgebaut und so lohnt sich die nachhaltige Altersvorsorge jetzt auch für Arbeitnehmer:innen mit niedrigem Einkommen ("Geringverdiener"). Denn zusätzlich zur Verpflichtung der Arbeitgeber, eingesparte Sozialbeiträge als Zuschuss in den Vertrag einzuzahlen, sorgt diese gesetzliche Regelung für großzügige Freibeträge. Die Leistungen aus einer betrieblichen Rente bleiben dadurch auch bei Bezug von Grundsicherung (Sozialhilfe) im Alter bis zu einer bestimmten Höhe anrechnungsfrei.
Mit einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen also eine ökologisch und sozial ausgerichtete Ökonomie unterstützen. Die Entgeltumwandlung lässt sich also auch für eine grüne Rente nutzen. Sie macht damit für alle Sinn – und lohnt sich als zusätzliche Absicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Unternehmen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen, können damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Entgeltumwandlung nachkommen und ihre Positionierung als ökologisch verantwortungsbewusster Arbeitgeber stärken.
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