Betriebliche Rente Vorteile

Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge

Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben alle Arbeitnehmer:innen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dabei werden die Beiträge zur Betriebsrente direkt vom Bruttogehalt abgeführt. Dies kann über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds - oder wie im Falle der Verka - über eine Pensionskasse geschehen. Durch diese Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber Sozialabgaben. Die Arbeitgeber sind auch verpflichtet, die eingesparten Beiträge zur Sozialversicherung als Zuschuss zur Betriebsrente in den bAV-Vertrag einzuzahlen. Seit Januar 2022 gibt es hier eine neue gesetzliche Regelung: Die gilt nun auch für bereits bestehende Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung, die vor dem 1. Januar 2019 getroffen wurden. Ausgenommen davon sind bestehende tarifvertragliche Regelungen, die vom gesetzlich vorgesehenen Zuschuss abweichen. Das bedeutet: Arbeitgeber, die durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen, sind verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (maximal in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge) zu zahlen.

Viele Unternehmen entrichten zudem freiwillige Beiträge zur bAV ihrer Arbeitnehmer:innen und machen die betriebliche Rente damit noch attraktiver. 

Die betriebliche Altersversorgung bildet die 2. Säule der Altersvorsorge. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann ihrerseits durch eine private Rentenversicherung als 3. Säule ergänzt werden. Gegenüber der privaten Vorsorge bietet die betriebliche Altersvorsorge den Vorteil, dass die Beschäftigten bei geringerer Belastung mehr Geld fürs Alter zurücklegen können. Denn sie sparen in der Ansparphase für die bAV Jahr für Jahr Steuern und Sozialabgaben. Versteuert werden die Erträge aus der bAV erst in der Rentenphase - und das in den meisten Fällen zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz. 

Nun bleiben die wenigstens Arbeitnehmer:innen bis zu ihrer Rente beim gleichen Arbeitgeber. Gut zu wissen, dass Arbeitnehmer:innen, die den Arbeitgeber wechseln, ihren Vertrag für die betriebliche Altersvorsorge mitnehmen und in Abstimmung mit dem neuen Arbeitgeber im neuen Unternehmen fortführen oder aus eigenen Mitteln weiter finanzieren können. 

Auch beim Nachwuchs können Arbeitgeber mit einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung punkten. Denn das Thema Rente beschäftigt die jüngeren Generationen weitaus mehr als früher: Altersvorsorge ist wichtiger als Kaufrausch, stellt eine aktuell veröffentlichte SPIEGEL-Umfrage unter 4000 jungen Menschen unter 30 Jahren fest. 

Was nicht nur der jungen Generation immer wichtiger wird: Ihr Geld in nachhaltige Anlagen zu investieren. Dies gilt auch für die bAV. Wie wir dafür sorgen, dass der Teil Ihres Gehaltes, den Sie für die Rente sparen wollen, nachhaltig angelegt wird, erfahren Sie hier

Gerne informieren wir Sie persönlich, wie Sie für sich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter nachhaltig vorsorgen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!

 

 

Verka

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