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: Vorteile der Pensionskasse

Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitgeber

  • Die Pensionskasse garantiert den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Höchstrechnungszins.
  • Für den Arbeitgeber entsteht nur ein minimaler Verwaltungsaufwand.
  • Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren für den Arbeitgeber - wie z. B. PSV-Beiträge (Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit) - an.
  • Arbeitgeberfinanzierte Beiträge an eine Pensionkasse sind sozialversicherungsfrei.
  • Es entsteht keine Bilanzberührung.

Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitnehmer

  • Die Pensionskasse bietet dem Arbeitnehmer eine sichere und rentable zusätzliche Altersversorgung.
  • Der Arbeitnehmer kann einen Beitrag bis zu 4 % der BBG (2005: € 2.496) und für Neuzusagen ab 1. Januar 2005 zusätzlich € 1.800 steuerfrei einzahlen.
  • Bis zum 31.12.2008 entfallen Beiträge zur Sozialversicherung bei der Entgeltumwandlung, sofern der Aufwand 4 % der BBG nicht überschreitet.
  • Dem Arbeitnehmer wird eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht.
  • Bei der Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft des Arbeitnehmers sofort unverfallbar.
  • Der Arbeitnehmer kann die Versorgung nach einem Arbeitgeberwechsel weiterführen.
  • Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.