: Vorteile der Pensionskasse
Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitgeber
Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitnehmer
- Die Pensionskasse garantiert den aufsichtsrechtlich vorgegebenen Höchstrechnungszins.
- Für den Arbeitgeber entsteht nur ein minimaler Verwaltungsaufwand.
- Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren für den Arbeitgeber - wie z. B. PSV-Beiträge (Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit) - an.
- Arbeitgeberfinanzierte Beiträge an eine Pensionkasse sind sozialversicherungsfrei.
- Es entsteht keine Bilanzberührung.
Vorteile der Pensionskasse für den Arbeitnehmer
- Die Pensionskasse bietet dem Arbeitnehmer eine sichere und rentable zusätzliche Altersversorgung.
- Der Arbeitnehmer kann einen Beitrag bis zu 4 % der BBG (2005: € 2.496) und für Neuzusagen ab 1. Januar 2005 zusätzlich € 1.800 steuerfrei einzahlen.
- Bis zum 31.12.2008 entfallen Beiträge zur Sozialversicherung bei der Entgeltumwandlung, sofern der Aufwand 4 % der BBG nicht überschreitet.
- Dem Arbeitnehmer wird eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht.
- Bei der Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft des Arbeitnehmers sofort unverfallbar.
- Der Arbeitnehmer kann die Versorgung nach einem Arbeitgeberwechsel weiterführen.
- Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.



