: Betriebliche Altersversorgung
Die Wurzeln der betrieblichen Altersversorgung liegen in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Bereits 50 Jahre vor Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung schufen einzelne Unternehmen betriebliche Versorgungseinrichtungen, um Arbeitnehmern die damals vorherrschende Altersarmut zu ersparen. Durch die gesetzliche Rentenversicherung trat im Jahr 1881 die bisher bestehende Altersversorgung in den Hintergrund.
Grundlage für die heutige betriebliche Altersversorgung ist das 1974 erlassene Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Es fasst alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusammen, die einem Arbeitnehmer, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, von einem Arbeitgeber zugesagt werden.
Gerade heute gewinnt die betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung und ist eine wichtige Ergänzung zur immer geringer werdenden staatlichen Grundversorgung. Im Zuge der Rentenreform 2001 wurde für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung geschaffen. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung auf Teile seines Einkommens.



